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Umweltrichtlinien

Umweltrichtlinien

EU-Richtlinie 2011/65/EU und ElektroStoffV

Am 21.07.2011 ist die sogenannte RoHS-Richtlinie 2011/65/EU in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Alle ab diesem Datum verbauten Teile in Neugeräten müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen. In Deutschland wurde die RoHS-Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.

JTC-24 GmbH erfüllt die Verpflichtungen aus der ElektroStoffV. Bereits zum Inkrafttreten der Vorgänger-Richtlinie 2002/95/EG am 01.07.2006 hat JTC-24 GmbH die RoHS-Konformität für alle betroffenen Artikel im Sortiment umgesetzt. Alle Angaben bezüglich der RoHS-Konformität beruhen auf Herstellerinformationen.

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und die ElektroStoffV gelten für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Ausnahmen davon sind Bau- oder Ersatzteile für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden. JTC-24 GmbH wird auch weiterhin Bauteile als Ersatzteile für Reparaturen von Altgeräten anbieten. Im Sinne des Umweltschutzes können Altgeräte somit repariert und müssen nicht vorzeitig entsorgt werden.

Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Am 24.10.2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte, die mit nebenstehender Kennzeichnung versehen sind. Die nebenstehende Kennzeichnung "durchgestrichene Mülltonne" bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Das Altgerät schicken Sie bitte an folgende Adresse: Elektro-Altgeräte, JTC-24 GmbH – Service Center, Meerweg 17 – 41066 Mönchengladbach. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Verpackung des Altgeräts insbesondere bei Lampen (z.B. Gasentladungslampen), so dass ein Zerbrechen möglichst vermieden wird und eine mechanische Verdichtung oder Bruch ausgeschlossen werden kann. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an der Sammelstelle bzw. Rückversand von diesem zu trennen. Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

Selbstverständlich unterstützt auch JTC-24 GmbH als verantwortungsbewusster Hersteller diesen Umweltgedanken. Wir kennzeichnen alle von uns als Hersteller in Umlauf gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte mit der Elektronik-Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr.
12656559

Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Wir sind laut BattG dazu verpflichtet, Sie über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter / defekter Batterien und Akkus zu informieren.

Endverbraucher sind zur Rückgabe von gebrauchten / defekten Batterien und Akkus verpflichtet. Diese können Sie unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde, bei uns oder überall abgeben, wo diese verkauft werden. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien oder Akkus bereits in Geräten verbaut sind (z.B. Notebooks).

Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, unter der das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalls steht
(Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).



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